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Sichere Ummeldungsprozedur bei Gebrauchtwagen gefordert

Ombudsfrau Diana Kowatschewa
Foto: Archiv

Die Ummeldung von Gebrauchtwagen, die vor 2017 den Eigentümer gewechselt haben, solle vom Verkäufer direkt bei der Verkehrspolizei geschehen, wobei einzig der Kaufvertrag vorgelegt zu werden brauche, schlug die Ombudsfrau Bulgariens, Diana Kowatschewa, vor. Grund für diesen Vorschlag ist die gestiegene Zahl der Fälle, bei denen die Käufer das erworbene Fahrzeug nicht auf ihren Namen einschreiben lassen und die Verantwortung möglicher krimineller und anderer Vergehen zu Lasten des Alteigentümers gehen, da er offiziell weiterhin Inhaber des Fahrzeugs ist, informierte die bulgarische Nachrichtenagentur BTA.

Kowatschewa teilte mit, dass sich viele Bürger beschwert hätten, dass die Neueigentümer das Fahrzeug nicht ummelden würden, wozu sie laut Gesetz verpflichtet seien. Einige Alteigentümer von Fahrzeugen seien in Griechenland in Abwesenheit für Delikte verurteilt worden, die mit ihren ehemaligen Fahrzeugen begangen wurden.


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