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Ohne Videoüberwachung bei Stimmauszählung

Foto: Archiv

Das Oberste Verwaltungsgericht hat entschieden, das Verfahren, in dem seitens der Zentralen Wahlkommission (ZWK) gegen die Möglichkeit der Videoüberwachung bei der Auszählung der Stimmen bei den Parlamentswahlen am 4. April geklagt wurde, nicht einzuleiten. Als Argument wurde die fehlende Zeit angeführt. 
Der ZWK und der Kommission für den Schutz personenbezogener Daten zufolge würde die Videoüberwachung das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten verletzen. Die Befürworter der Videoüberwachung sind hingegen der Meinung, dass die Aufzeichnungen nach dem Ende des Wahltages stattfinden würde und die Rechte der Wähler nicht gefährdet werden.



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