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Das Votum der Bulgaren im Ausland – eine Aufgabe mit mehreren Unbekannten

Foto: Archiv

In den letzten Wochen wird in Bulgarien viel über die Gewährleistung der Maschinenwahl bei den vorgezogenen Parlamentswahlen am 11. Juli diskutiert. Die Übergangsregierung hat den öffentlichen Auftrag über die Zustellung von 1.500 weiteren Wahlgeräten wegen dem von der Lieferfirma geforderten Preis gekündigt. Das hat eine Reihe von Fragen aufgeworfen, die noch geklärt werden müssen. Es wird nach einer optimalen Variante gesucht, damit das Wahlgesetz eingehalten werden kann. Denn es sieht vor, dass es überall dort Wahlgeräte geben muss, wo bei den letzten Wahlen mindestens 300 Wähler votiert haben.

„Mit den derzeit vorhandenen Wahlgeräten, über die die Zentrale Wahlkommission (ZIK) verfügt, könnte die Abstimmung im Land problemlos sichergestellt werden“, sagte der ehemalige Abgeordnete Martin Dimitrov in einem Interview für das Inlandsprogramm des Bulgarischen Nationalen Rundfunks „Horizont“.


„Für die Wahllokale im Ausland müssen zusätzliche Wahlgeräte gesichert werden. Zudem haben Mitglieder der jetzigen Zentralen Wahlkommission sehr treffend vorgeschlagen, dass in den großen Wahllokalen in den Großstädten jeweils zwei Wahlgeräte vorhanden sein sollten, damit man nicht lange warten muss, um seine Stimme abzugeben.

Der stellvertretende ZIK-Vorsitzende Stoil Zizelkow ist jedoch skeptisch, was die maschinelle Abstimmung im Ausland angeht.


„Ich bin weiterhin der Meinung, dass es im Ausland nicht zu einer maschinellen Abstimmung kommt, sagte Stoil Zizelkow. „Es gibt keine solche Praxis in der Welt. Wir, als Öffentlicher Rat bei der Zentralen Wahlkommission, informieren uns über die bewährten Praktiken in verschiedenen Ländern und schlagen jene vor, die in unserem Land, in unserer Realität, anwendbar sind. Es gibt keine Praxis, Wahlgeräte an verschiedene Bestimmungsorte auf der ganzen Welt zu liefern.“

Die Bulgaren im Ausland haben bereits bei den vorherigen Wahlen nicht nur auf die Maschinenwahl, sondern auch auf andere Erleichterungen bestanden, die es ihnen ermöglichen, ohne Hindernisse von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Dazu gehört die Einrichtung eines Sonderwahlbezirks „Ausland“. Er wurde mit Änderungen im Wahlgesetz eingeführt, aber es wurde nicht die Methodik geregelt, nach der die Mandate verteilt werden. Somit wird die Idee bei den bevorstehenden Parlamentswahlen also praktisch nicht umgesetzt werden können.

Die wichtigste Änderung in Bezug auf die Abstimmung unserer Landsleute im Ausland ist die Aufhebung der Beschränkungen, was die Zahl der Wahllokale in Nicht-EU-Ländern angeht. Ihre bisherige Begrenzung auf 35 hat dazu geführt, dass manche Wähler Hunderte von Kilometern zu einem dieser 35 Wahllokale zurückgelegen mussten und viele deshalb einfach verzichtet haben, den Gang zu den Wahlurnen zu machen.


Eine Herausforderung bleibt die Stimmabgabe im Ausland auch wegen einer Reihe von Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Ausfüllen von Stimmzetteln und Formularen sowie dem obligatorischen Aufenthaltsstatus, der für alle EU-Bürger gilt, die im Vereinigten Königreich leben und arbeiten. Die Frist für die Erlangung dieses Status ist der 30. Juni dieses Jahres. Angaben des britischen Innenministeriums zufolge belaufen sich die verspäteten Anträge dafür auf derzeit mindestens 305.000.

Ungeachtet aller Unklarheiten und Probleme wird die Abstimmung der Bulgaren im Ausland mit großem Interesse verfolgt. Es steht uns noch bevor zu erfahren, ob mehr Landsleute am 11. Juli von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen werden.

Zusammengestellt von Joan Kolev nach Interviews von Silvia Welikowa und Diana Dontschewa

Übersetzung: Rossiza Radulowa

Fotos: BGNES und Archiv


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