Aufgrund eines Signals und einer Medienveröffentlichung prüft die Sonderstaatsanwaltschaft, ob der ehemalige Wirtschaftsminister der Übergangsregierung Kyrill Petkow im Zusammenhang mit seiner doppelten Staatsbürgerschaft eine irreführende Erklärung abgegeben habe. Das Verfassungsgericht berät seinerseits, ob der Präsidentenerlass zur Ernennung von Petkow zum Minister wegen der verfassungswidrigen doppelten Staatsbürgerschaft nicht als ungültig erklärt werden müsse.
Als Kandidat für die Wahlen am 14. November wird Kyrill Petkow entsprechend Immunität genießen. „Der Generalstaatsanwalt kann die Aufhebung dieser Immunität beantragen“, kommentierte Dimitar Dimitrow, stellvertretender Vorsitzender der Zentralen Wahlkommission, zitiert von der Tageszeitung „Trud“.
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