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Niedrige Mehrwertsteuersätze bis Ende von epidemischer Notlage

Foto: BGNES

Die Übergangsregierung verlängerte die Wirkung des 9%-Mehrwertsteuersatzes auf Speisen, Erfrischungsgetränke, Bier und Wein, die in Restaurants serviert werden bis zum Ende der epidemischen Notlage. Der Mehrwertsteuersatz von 9 % für Babyartikel, Bücher und Dienstleistungen in Fitnessstudios wird ebenfalls beibehalten. Auch die Reiseveranstalter gehören zu den Unternehmen, bei denen der niedrigere Steuersatz verlängert wird.
Die Entscheidung ist Teil eines Pakets von Änderungen der Steuergesetze, die der geschäftsführende Finanzminister Waleri Beltschew vorgeschlagen hatte.



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