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Europäischer Gerichtshof fordert von Bulgarien, Ausweis für Kind mit gleichgeschlechtlichen Eltern auszustellen

Foto: curia.europa.eu

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Bulgarien für ein Kind mit gleichgeschlechtlichen Eltern einen Ausweis oder einen Reisepass ausstellen muss.
Das Mädchen wurde vor zwei Jahren in Spanien geboren. Die Mutter ist Bulgarin, die Ehepartnerin stammt aus Gibraltar. Das Kind kann keinen Pass in Spanien erhalten, weil die Eltern keine Spanier sind, in Gibraltar oder im Vereinigten Königreich auch nicht, weil es dort nicht geboren wurde. Die enizige Möglichkeit bleibt die bulgarische Staatsbürgerschaft. Die Probleme resultieren jedoch aus der Tatsache, dass das bulgarische Gesetz keine Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern sowie solche im Ausland geschlossenen Ehen anerkennt. 
Die Eltern reichten beim Verwaltungsgericht Sofia Klage ein, das wiederum den EU-Gerichtshof um Klärung bat. Nun muss das Verwaltungsgericht Sofia gemäß der europäischen Position entscheiden.



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