Sendung auf Deutsch
Textgröße
Bulgarischer Nationaler Rundfunk © 2024 Alle Rechte vorbehalten

ITN schlägt Änderungen der Referendumsgesetzgebung vor

Foto: mfa.bg

Die Regeln für die Abhaltung von Volksabstimmungen müssen geändert werden, weil sie derzeit Bürgerinitiativen entmutigen. Mit diesem Motiv hat die Partei „Es gibt ein solches Volk“ (ITN) Gesetzesänderungen vorgeschlagen. Ihre Parlamentsgruppe kündigte an, die Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung aller im Parlament vertretenen Formationen zu initiieren. Besagte Arbeitsgruppe soll Novellen des Gesetzes über die direkte Bürgerbeteiligung vorbereiten. Der Vorsitzende der Kommission für Interaktion mit der Zivilgesellschaft, Stanislaw Balabanow, erinnerte daran, dass dank des von der „Show von Slawi“ einberufenen Referendums 2016 die Partei „Es gibt ein solches Volk“ ins Leben gerufen wurde, die viele Bulgaren vertritt. ITN bereitet auch Vorschläge für Änderungen im Parteiengesetz vor, wonach der Parteizuschuss 0,5 Euro pro Stimme betragen und die unentgeltliche Nutzung von Immobilien abgeschafft werden soll.



Последвайте ни и в Google News Showcase, за да научите най-важното от деня!

mehr aus dieser Rubrik…

Росен Желязков

GERB-SDS reicht Antrag auf Auslegung von Verfassungsbestimmungen ein

Abgeordnete von der Koalition GERB-SDS haben beim Verfassungsgericht einen Antrag auf Auslegung von Bestimmungen des Grundgesetzes eingereicht, berichtete die BTA. Die Abgeordneten wollen Klarheit über die Frage, ob die Mitglieder des Obersten..

veröffentlicht am 28.11.24 um 11:59

Erdgaspreis in Bulgarien steigt um 11 Prozent

Der Erdgaspreis steigt im Dezember um fast 11 Prozent, d.h. auf bis zu 76 Lewa pro Megawattstunde, ohne Steuern und Abgaben. Dies erklärten Vertreter von Bulgargaz während der öffentlichen Diskussion über die Preise. Die endgültige..

veröffentlicht am 28.11.24 um 11:27

Bulgaren reisen künftig ohne Visum nach China

Die Volksrepublik China hebt die Visa für alle auf, die einen gewöhnlichen bulgarischen Reisepass besitzen und für 30 Tage aus geschäftlichen oder touristischen Gründen, für den Besuch von Verwandten oder Freunden, für offizielle Besuche oder für die..

veröffentlicht am 28.11.24 um 10:15