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Verkauf von Lachgas an Kinder und Jugendliche verboten

Foto: EPA/BGNES

Das Parlament hat die Änderungen des Gesundheitsgesetzes endgültig verabschiedet,  die den Verkauf von Distickstoffmonoxid, bekannt als Lachgas, an Minderjährige verbieten, auch im Internet an Personen unter 18 Jahren. Gemäß den neuen Gesetzestexten ist es auf dem Territorium von Kindergärten, Schulen, Studentenwohnheimen, medizinischen Einrichtungen, bei Sportveranstaltungen für Kinder und Studenten, sowie in geschlossenen öffentlichen Orten verboten, Lachgas zu verwenden. Bei Nichteinhaltung der Beschränkungen sind Geldstrafen vorgesehen - für natürliche Personen 400 bis 750 Euro und bei Wiederholung desselben Verstoßes bis zu 1.500 Euro. Wenn der Verstoß von einem Einzelkaufmann oder einer juristischen Person begangen wird, wird eine Geldstrafe von bis zu 3.000 Euro und im Wiederholungsfall von bis zu 6.000 Euro fällig.



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