Das Kollegium der bulgarischen Staatsanwaltschaft des Obersten Justizrates hat einen Vorschlag zur Suspendierung von Generalstaatsanwalt Iwan Geschew eingebracht.
Im Dokument wird vorgeschlagen, dass das Plenum des Obersten Justizrates Gründe für die vorzeitige Absetzung des derzeitigen Chefanklägers festlegt, und zwar – „schwere Amtspflichtverletzung – Artikel 129, Absatz 3, Punkt 5 der Verfassung der Republik Bulgarien“, gab die Institution auf ihrer Website bekannt.
Das Kollegium besteht außerdem darauf, dass das Plenum Präsident Radew die Absetzung von Geschew vorschlägt.
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