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Rechtsausschuss billigt Änderungen zur Abberufung des Generalstaatsanwalts

Foto: BGNES

Der parlamentarische Rechtsausschuss billigte in erster Lesung einen Text, der die Möglichkeit für Ermittlungen gegen den Generalstaatsanwalt vorsieht. Der Vorsitzende des Ausschusses, Stoju Stoew, erklärte, er werde versuchen, die Änderungen als Tagesordnung in der heutigen Parlamentssitzung einzubringen. Der Text sieht vor, dass ein Strafrichter vom Obersten Kassationsgericht eine Prüfung ansetzten und Ermittlungen gegen den Generalstaatsanwalt oder seinen Stellvertreter führen kann, wenn ausreichende Beweise dafür vorliegen, dass eine Straftat begangen wurde. Darüber hinaus soll die Ernennung und Abberufung des Staatsanwalts mit mindestens 13 anstatt der derzeitigen 17 Stimmen möglich sein.

„Wenn dieses Gesetz rechtzeitig angenommen worden wäre, hätte es den Krieg, den wir jetzt beobachten, nicht nicht gegeben“, kommentierte der amtierende Justizminister Krum Sarkow.

Der Generalsaatsanwalt Iwan Geschew wohnte der Sitzung bei, äußerte sich jedoch nicht.




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