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Verfahren zur vorzeitigen Absetzung des Generalstaatsanwalts eingeleitet

Foto: BTA

Der Oberste Justizrat hat den Antrag auf Entlassung von Iwan Geschew als zulässig erachtet. Damit wurde das Verfahren zur vorzeitigen Suspendierung des Chefanklägers eingeleitet. 

Der Oberste Justizrat befasste sich unter anderem mit dem Hinweis des stellvertretenden Generalstaatsanwalts und Leiters der Ermittlungbehörde Borislaw Sarafow, dass Geschew ihm und sechs weiteren Staatsanwälten eine Aufzeichnung seines Gesprächs mit dem Mitglied des Obersten Justizrats Jordan Stoew abgespielt und erklärt habe, er verfüge über 150 Audioaufnahmen von Politikern, Richtern und Mitgliedern des Obersten Justizrats. 

Der Rat beschloss jedoch, besagte sechs Staatsanwälte nicht anzuhören. Es gibt noch einen weiteren Hinweis gegen Geschew, der von vier Mitgliedern des Obersten Justizrates eingereicht wurde. Demnach hat der Generalstaatsanwalt gegen den Ehrenkodex der bulgarischen Richter verstoßen, als er am 15. Mai gegenüber den Medien erklärte, der politische Müll im Parlament müsse entsorgt werden. 




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