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Rechtsausschuss beschließt höhere Strafen für leichte und mittelschwere Körperverletzungen

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Der Rechtsausschuss hat die vorgeschlagenen Änderungen des Strafgesetzbuches angenommen, mit denen die Strafen für leichte und mittelschwere Körperverletzungen erhöht werden. Der von GERB-SDS, PP-DB und DPS eingebrachte Entwurf wurde einstimmig angenommen. 

Er sieht vor, dass der Täter bei mittelschwerer Körperverletzung mit bis zu 8 Jahren Gefängnis bestraft wird, statt wie bisher mit 6 Jahren. Die Möglichkeit der Bewährung bei leichter Körperverletzung wird abgeschafft. Eine solche Straftat wird mit bis zu 2 Jahren Haft bestraft. Auch die Geldstrafe wird von derzeit 100 bis 300 Lewa (51 bis 153 Euro) auf 500 bis 1.000 Lewa (255 bis 511 Euro) erhöht.

Über die Änderungen soll im Plenarsaal abgestimmt werden.



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