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Parlament verwirft Präsidentenveto und verabschiedet Gesetzesänderung über häusliche Gewalt in erster Lesung

Foto: Ani Petrowa

Das Veto von Präsident Rumen Radew gegen das Justizgesetz wurde vom Parlament mit den Stimmen von 131 Abgeordneten abgelehnt. Es gab 47 Gegenstimmen und 6 Stimmenthaltungen. Die BSP und „Wasrazhdane“ haben gegen die Aufhebung des Vetos gestimmt. Die Abgeordneten der Partei „Es gibt ein solches Volk“ enthielten sich der Stimme. Das Gesetz ändert das System für die Zufallswahl des Richters, der gegen den Generalstaatsanwalt ermittelt und verlängert die Frist für die Wahl eines neuen Obersten Justizrates um sechs Monate.
Das Parlament hat die im Strafgesetzbuch vorgesehenen höheren Strafen für Körperverletzung in erster Lesung verabschiedet. Grund sind die vermehrt auftretenden Fälle häuslicher Gewalt. Der Kreis der in den Geltungsbereich des Gesetzes fallenden Personen wird erweitert und schließt auch Personen ein, die mindestens 60 Tage in einer intimen Beziehung stehen. In der neuesten Formulierung wird der Begriff „intime Beziehung“ als eine freiwillige, dauerhafte, persönliche, intime und sexuelle Beziehung zwischen zwei natürlichen Personen männlichen und weiblichen Geschlechts, definiert, unabhängig davon, ob sie im gemeinsamen Haushalt leben und deren Entstehung, Aufrechterhaltung und Beendigung Gegenstand einer gesetzlichen Regelung durch ein anderes Gesetz ist.



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