Ab dem 15. September hat die Europäische Kommission (EK) das Kooperations- und Kontrollverfahren für Bulgarien und Rumänien ausgesetzt.
Es wurde für diese beiden Länder im Jahr 2006, vor ihrem EU-Beitritt, geschaffen. Die Fortschritte Bulgariens und Rumäniens im Bereich der Rechtsstaatlichkeit werden nur noch im Rahmen des jährlichen Zyklus bewertet, der für alle anderen EU-Mitgliedsstaaten gilt.
Der letzte Fortschrittsbericht Bulgariens im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens stammt aus dem Jahr 2019, als Brüssel die Fortschritte unseres Landes als ausreichend und die Erfüllung der Vorgaben als zufriedenstellend bewertete. Der Überwachungsmechanismus blieb jedoch bestehen.
Im Rahmen der Überwachung wurden die Unabhängigkeit, Professionalität und Effizienz der Justiz sowie die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität bewertet.
Ein zweitägiges Festival in Pomorie gibt Einblicke in das Leben und Handwerk der Fischer. Die Idee der Organisatoren aus der Gemeinde ist es, durch Konzerte, Präsentationen von Fischgerichten, Theateraufführungen, einer Kindershow, einem..
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Präsident Rumen Radew hat seine Konsultationen mit den parlamentarischen Parteien und Koalitionen aufgenommen, bevor er der aus den jünngsten Wahlen..
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