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Oberstes Verwaltungsgericht befasst sich mit Wahlmaschinen-Kasus

Oberstes Verwaltungsgericht
Foto: BTA

Das Oberste Verwaltungsgericht wird sich heute mit der Entscheidung der Zentralen Wahlkommission (ZIK) befassen, keine Wahlmaschinen bei den gestrigen Kommunalwahlen zuzulassen.

Das Verfahren ist für 14.30 Uhr angesetzt.

Am 28. Oktober hat die Zentrale Wahlkommission beschlossen, die maschinelle Stimmabgabe nicht zuzulassen, weil sie einen Bericht der Staatlichen Agentur für Nationale Sicherheit (DANS) erhalten hatte, wonach der stellvertretende Minister für E-Government, Michail Stojnow, die schrittweise Erstellung des Quellcodes der Wahlgeräte gefilmt und anschließend auf einem UBS exportiert hat.

Nach Ansicht von DANS und der Zentralen Wahlkommission wäre dadurch die Glaubwürdigkeit der maschinellen Stimmabgabe beeinträchtigt.

Nach der Entscheidung der Zentralen Wahlkommission wurden acht Klagen beim Obersten Verwaltungsgericht eingereicht, darunter auch von der Regierungskoalition „Wir setzen die Veränderung fort–Demokratisches Bulgarien“.

Laut Gesetz hat das Gericht in Sachen bezüglich Wahlen innerhalb von drei Tagen eine Entscheidung zu fällen.



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