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Oberster Justizrat mit Statement zur Wahl des Generalstaatsanwalts und Verwaltungsgerichtsvorsitzenden

Oberster Justizrat
Foto: BGNES

„Die Appelle, das Verfahren zur Wahl des Präsidenten des Obersten Verwaltungsgerichts und des Generalstaatsanwalts auszusetzen, sind eine Aufforderung an den Obersten Justizrat, gegen die Verfassung zu verstoßen, was inakzeptabel ist.“ So der Oberste Justizrat in einer Erklärung, in der er auf die Aufrufe reagiert, die Wahl des Generalstaatsanwalts und des Präsidenten des Obersten Verwaltungsgerichts nicht durchzuführen.

Die Richter und Staatsanwälte erklären außerdem, dass der Oberste Justizrat nicht für das Scheitern der Justizreform verantwortlich gemacht werden könne.

Sie appellieren an die Organe, die Grenzen ihrer Befugnisse nicht zu überschreiten, und weisen darauf hin, dass „dies ein Bumerang für uns alle ist“.

Unterdessen beginnt nächste Woche die Frist für die Nominierung von Kandidaten für das Amt des Präsidenten des Obersten Verwaltungsgerichts, da die Amtszeit des derzeitigen Präsidenten Georgi Tscholakow Ende November 2024 ausläuft.

Drei Mitglieder des Obersten Verwaltungsgerichts haben sich gegen die Fortsetzung des Verfahrens ausgesprochen. 




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