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Öffentlicher Rat von ZIK: Zum ersten Mal konnte eine Partei wegen 21 Stimmen nicht ins Parlament einziehen

Iwelin Michajlow
Foto: BTA

Zum ersten Mal in der jüngeren Geschichte der Wahlen in Bulgarien hat das endgültige Wahlergebnis dazu geführt, dass eine kandidierende Partei („Welitschie“) mit einem Ergebnis von 3,999 Prozent nicht in die Volksversammlung einziehen wird, weil ihr 21 Stimmen fehlen.

Das geht aus einer Erklärung des öffentlichen Rates der Zentralen Wahlkommission (ZIK) bezüglich der vorgezogenen Parlamentswahlen am 27. Oktober 2024 hervor.

Der letzte ähnliche Fall war das Ergebnis der NFSB im Jahr 2013 mit 3,7 Prozent, aber bei diesem Prozentsatz hatten mehr als 10.500 Stimmen nicht ausgereicht.

In der Erklärung wird angemerkt, dass eine derart geringe Anzahl von Stimmen auf versehentliche Fehler zurückgeführt werden könnte, die den lokalen Wahlkommissionen bei der Fertigstellung der Protokolle unterlaufen sind, dass aber auch vorsätzliche Fehler nicht ausgeschlossen werden könnten. Und es wird darauf hingewiesen, dass solche Fehler bei einer maschinellen Abstimmung nicht passiert wären.
Heute erklärte der geschäftsführende Premierminister Dimitar Glawtschew, der Staat habe die Organisation der Wahlen gut gemeistert.

„48 Volksvertreter haben das Recht, die Annullierung der Wahlen zu beantragen. Das Verfassungsgericht muss je nach den ihm vorgelegten Beweisen entscheiden, ob die Wahlen für ungültig erklärt werden sollen oder nicht“, so Glawtschew gegenüber den Medien.

Der Premierminister betonte, dass alle Zweifel am Wahlprozess ausgeräumt werden müssten. Er sehe keinen Grund, den Rücktritt von Innenminister Atanas Ilkow zu fordern und er werde dies auch nicht tun.



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