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Gericht hat Anträge auf Annullierung der Parlamentswahlen zugelassen

Foto: BGNES

Das Verfassungsgericht hat alle fünf Anträge der politischen Formationen PP-DB, „Wasraschdane“, ITN, BSP und „Welitschie“ auf teilweise oder vollständige Annullierung der Wahlen zur 51. Volksversammlung zugelassen. Sie wurden zu einem einzigen Fall zusammengefasst.

In 1.777 Wahllokalen müssen die maschinell und auf Papier abgegebenen Stimmen nachgezählt und in weiteren 442 Wahllokalen die Aufzeichnungen überprüft werden, damit festgestellt wird, ob die Zahl der ungültigen Stimmzettel mit der tatsächlichen Zahl der abgegebenen Stimmen übereinstimmt.

Die Überprüfung soll bis zum 10. Januar 2025 abgeschlossen sein. Mit ihr wurden Juristen, Mathematiker und IT-Spezialisten beauftragt, von denen viele ehemalige Mitglieder der Zentralen Wahlkommission sind.

Die Zentrale Wahlkommission ist verpflichtet, die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.



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