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Härtere Strafen für Verkehrssünder ab 1. Januar 2017

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Foto: BGNES

An nur einem Dezemberwochenende wurden in Sofia 17 betrunkene Autofahrer erwischt. Bei drei Personen zeigte das Röhrchen anderthalb Promille oder den Genuss von mindestens einem halben Liter Alkohol an. Zudem werden in geschlossenen Ortschaften, wo lediglich 50 Stundenkilometer erlaubt sind, häufig Raser registriert, die mit 100 Stundenkilometer durch die Dörfer brausen. Zum Jahresende belegt die Statistik 700 Verkehrsopfer und über 900 Verletzte. Unter den Verkehrstoten wird zudem eine Rekordzahl an Kindern verzeichnet – bis dato sind es über 30.

Vor den Weihnachtsferien haben die Abgeordneten drastische Maßnahmen für unvernünftige Fahrzeugführer verabschiedet. Bei 0,5-0,8 Promille wird künftig bis zu sechs Monaten der Führerschein entzogen. Zudem droht diesen Verkehrssündern ein Bußgeld bis 500 Lewa (umgerechnet ca. 250 Euro). Wer mehr Alkohol im Blut hat, muss sein Fahrzeug ein Jahr lang in der Garage lassen. In diesen Fällen wird das Kraftfahrzeugkennzeichen des Verkehrssünders eingezogen. Die neuen Verordnungen treten ab 1. Januar 2017 in Kraft.

Nach Ansicht von Wladimir Todorow, Präsident der Verkehrsopfervereinigung, würden diese Maßnahmen insbesondere Autofahrer disziplinieren, die die Angewohnheit hätten, sich nach Alkoholgenuss ans Steuer zu setzen. Allerdings müsse der Anwendungsbereich für diese Maßnahmen ausgeweitet werden. „Bulgarien ist bei den Opferzahlen unter Fußgängern europäischer Spitzenreiter, denn 30 Prozent der Verkehrsopfer sind namentlich Fußgänger“, verweist Wladimir Todorow und weiter:

Dafür gibt es zwei Gründe. Einerseits die Intoleranz der Fahrer, die mit Ausnahme von 3-4 Städten nicht an Fußgängerüberwegen anhalten. Andererseits lässt auch die Disziplin der Fußgänger zu wünschen übrig. Oft überqueren sie die Fahrbahn an sehr gefährlichen Stellen. Gerade im Winter, wenn die Tage kürzer sind, gibt es Probleme mit älteren Menschen. In kleineren Ortschaften laufen sie auf der Fahrbahn, meist in dunkler Kleidung und stellen damit selbst eine Gefahr dar. In der Straßenverkehrsordnung muss der Widerspruch bereinigt werden, dass der Fußgänger einerseits die Geschwindigkeit des entgegenkommenden Fahrzeugs einschätzen muss und andererseits, dass der Fahrzeugführer anhalten oder die Geschwindigkeit verringern muss, wenn ein Fußgänger den Zebrastreifen betritt. Wir als Organisation fordern in dieser Hinsicht eine umgehende Nachbesserung.“

Der November zählt zu den schwärzesten Monaten des Jahres, wobei in diesem Jahr mehr Verkehrsopfer verbucht wurden als im November 2015. Diese Zahlen nannte Verkehrspolizeichef Bojko Ranowski und weiter:

Die Fahrzeugführer sind nicht auf die sich ändernden Bedingungen eingestellt und unterschätzen die Gefahren, die Nebel, Schnee und glatte Fahrbahnen mit sich bringen“, erklärt Verkehrspolizeichef Ranowski. „Ein Teil der Verkehrsunfälle ist genau darauf zurückzuführen. Andererseits muss Disziplin im Straßenverkehr bereits ab der frühesten Kindheit anerzogen werden. Dabei sind die Eltern gefragt. Sie müssen ihren Kindern zeigen, wie man sich richtig verhält. Ihr Vorbild ist für die Kinder ein Leben lang prägend. Natürlich wird ihnen auch im Kindergarten und in der Schule vermittelt, wie man sich richtig im Straßenverkehr verhält. Wenn dann die Eltern jedoch mit schlechtem Beispiel vorangehen, helfen die besten Vorsätze nichts.

Übersetzung: Christine Christov



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