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Einreiseverbot für Bürger aus Ländern außerhalb der EU

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Auf Anordnung des Gesundheitsministers wird Bürgern aus Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union die Einreise vorübergehend untersagt. Ein Einreiseverbot gilt auch für alle Bürger, die aus Italien, Spanien, Frankreich, dem Vereinigten Königreich, Deutschland, den Niederlanden, der Schweiz, Österreich, Belgien, Island, Liechtenstein und Luxemburg kommen, unabhängig der Art der Einreise. Eine Ausnahme machen bulgarische Staatsbürger und Mitglieder ihrer Familien, die wie alle anderen Einreisenden (aus Nicht-Risikoländern) unter eine 14tägige Quarantäne gestellt werden. Gültig sind ferner Sonderbestimmungen für den Import von Waren und Dienstleistungen.



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