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Alexander Sagorow: Wir arbeiten unter Bedingungen unbekannter Risiken

Die Gewerkschaften richten den Fokus auf die Erhaltung der Gesundheit in Zeiten einer Pandemie und gedenken der Arbeitnehmer, die aufgrund einer Covid-19-Infektion ihr Leben verloren haben

Am Welttag des Arbeitsschutzes legten der Präsident des Gewerkschaftsbundes „Podkrepa“ Dimitar Manolow (r.) und der Präsident der Konföderation der unabhängigen Gewerkschaften Plamen Dimitrov (l.) Blumen und Kränze am Denkmal der Opfer von Arbeitsunfällen in Sofia nieder.
Foto: BTA

Am Welttag des Arbeitsschutzes am 28. April forderte der Internationale Gewerkschaftsbund, Covid-19 als Berufskrankheit einzustufen. Das Ziel ist, einen besseren Schutz am Arbeitsplatz sowie Möglichkeiten für den Erhalt einer Entschädigung und medizinischer Hilfe zu gewährleisten.

„Obwohl viele Aspekte des Covid-19-Virus noch nicht vollständig geklärt sind, deuten die Fakten darauf hin, dass die meisten Infektionen am Arbeitsplatz erfolgt sind“. Das erklärte die Generalsekretärin des Internationalen Gewerkschaftsbunds Sharan Burrow. „Folglich ist die Einbeziehung von Covid-19 in die Klassifizierung der Berufskrankheiten von entscheidender Bedeutung für die Eindämmung der Ausbreitung des Virus. Dies ist umso notwendiger, da die Länder beginnen, die Beschränkungen für Wirtschaftssektoren und öffentliche Orte zu lockern.“

Der Kampf zur Überwindung der globalen Pandemie und die Prävention sind ein wichtiges Anliegen der bulgarischen Gewerkschaften, die zu einem konstruktiven Dialog und Zusammenarbeit bereit sind.

„Die Arbeitgeber tragen die Hauptverantwortung für alles, was passiert. Und wenn es um Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz geht, sind sie für jeden einzelnen Arbeitnehmer und für das gesamte Team verantwortlich“, sagte der Sekretär des Gewerkschaftsbundes „Podkrepa“ Alexander Sagorow in einem Interview für Radio Bulgarien. „Das andere, was wir wissen müssen, ist, dass kollektive Schutzmaßnahmen Priorität haben sollten, weil sie große Gruppen von Menschen einfacher schützen können. Und wenn es keine kollektiven Maßnahmen gibt, dann müssen die individuellen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Bisher standen biologische Risiken und die Gefahr einer Ansteckung weniger im Mittelpunkt der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Sie waren Gegenstand der öffentlichen Gesundheit. Das Gesundheitssystem hat sich um die Kranken gekümmert, unsere Gesellschaft hat die Lage gemeistert. Deshalb waren wir der Ansicht, dass wir es auch jetzt schaffen werden. Die Geschehnisse der letzten Tage haben uns jedoch eines besseren belehrt. Bei den beiden Infektionsherden - im Unternehmen in Plewen und im Wärmekraftwerk Bobow Dol - hat sich herausgestellt, dass wir bei weitem nicht vorbereitet sind. Auf den ersten Blick haben die Arbeitgeber genügend Maßnahmen ergriffen, aber dennoch ist die Infektion in den Teams vorgedrungen.“

Aus diesem Grund wird die Einstufung von Covid-19 als Berufskrankheit die Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit verbessern, die in den kommenden Monaten und Jahren weiter entwickelt werden. In diesem Zusammenhang haben die Gewerkschaften gefordert, dass die Internationale Arbeitsorganisation der Sicherheit am Arbeitsplatz den Status eines der menschlichen Grundrechte zuerkennt. Diese Maßnahme würde den Schutz der Arbeitnehmer vor tödlichen Unfällen und Berufskrankheiten garantieren, neben ihrem Recht auf Vereinigungsfreiheit, Tarifverhandlungen und Schutz vor Diskriminierung, Zwangsarbeit und Kinderarbeit.

Übersetzung: Rossiza Radulowa



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