Auf Anordnung des Gesundheitsministers vom 22. Mai wird das Einreiseverbot für Bürger aus den EU-und Schengen-Ländern (einschließlich San Marino, Andorra, Monaco und Vatikan) in Bulgarien aufgehoben. Gleiches gilt auch für Personen, die mit bulgarischen Bürgern zusammenleben, die ständig, langfristig oder dauerhaft in Bulgarien leben sowie für ihre Familienangehörigen. Es gibt kein Einreiseverbot für Ausländer, die dringende medizinische, diplomatische, humanitäre, Transport- und andere Tätigkeiten in Erfüllung ihrer offiziellen Aufgaben ausüben. Auch die Bestimmungen für den Transit durch das Hoheitsgebiet Bulgariens ändern sich nicht. Anreisende bulgarische und europäische Bürger werden nicht unter Quarantäne gestellt, wenn ihr Aufenthalt im Land bis zu 7 Tage dauert. Alle anderen unterliegen einer 14-tägige Quarantäne. Die Personen, die nicht unter Quarantäne gestellt werden, sowie die Personen, die das Hoheitsgebiet des Landes durchqueren, müssen der Grenzgesundheitskontrolle eine Erklärung nach einem entsprechenden Formular vorweisen.
Nach den vorgezogenen Parlamentswahlen am 27. Oktober hat die Zentrale Wahlkommission (ZIK) nach der Bearbeitung von 100 Prozent der Wahlprotokolle eine Zwischenbilanz veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass acht politische Formationen in das..
Am 29. und 30. Oktober veranstaltet das Institut für Agrarökonomie eine internationale wissenschaftliche Konferenz zum Thema „Nachhaltige Landwirtschaft und ländliche Gebiete im Kontext des Klimawandels“. Schwerpunkte des Forums im Sofia Expo..
Im Rahmen einer speziellen Zeremonie werden heute unseren Geigenvirtuosen Swetlin Russew und Lija Petrowa eine Stradivari-Geige aus dem Jahr 1716 und eine Guarneri-del-Gesù-Geige aus dem Jahr 1733 aus dem Besitz des bulgarischen Staates überreicht...