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Sitzung im Europäischen Parlament über Bulgarien wurde von der Staatsanwaltschaft beantragt

Foto: BGNES

Die stellvertretende Generalstaatsanwältin Krassimira Filipowa gab bekannt, dass die Sitzung der Überwachungsgruppe für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte (DRFMG) im Europäischen Parlament von Generalstaatsanwalt Iwan Geschew im Kontext des zunehmenden politischen und medialen Drucks auf die Staatsanwaltschaft beantragt worden sei. Die Akzente des Treffens, das Bulgarien gewidmet war, lagen auf den Erfolgen, die in Fällen von hohem öffentlichen und medialen Interesse erzielt wurden, teilte das Pressezentrum der Institution mit.

Laut Verfassung ist die Staatsanwaltschaft einheitlich, aber nicht zentralisiert. Über ihr steht nur das Gesetz. Staatsanwälte stehen in keiner hierarchischen Beziehung zum Generalstaatsanwalt oder zu ihren Verwaltungschefs. Es steht ihnen frei, Entscheidungen nach ihrer inneren Überzeugung zu treffen und sie können vom Generalstaatsanwalt nicht kontrolliert werden, sagte Filipowa bei dem Treffen.

Mehr dazu finden Sie auf:

https://bnr.bg/de/post/101332721/europaisches-parlament-kritisert-justizsystem-in-bulgarien




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