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Novellen zum Wahlgesetz ermöglichen Maschinenwahl und Stimmzettel

Foto: BGNES

Für die nächsten Wahlen wird es in Wahllokalen mit mehr als 300 Stimmberechtigten die Möglichkeit geben, maschinell oder durch Stimmzettel zu wählen. Nach den gleichen Regeln werden der Präsident und die Europaabgeordneten gewählt werden. Lediglich bei Kommunalwahlen wird es nur Stimmzettel geben. Das haben heute die Abgeordneten entschieden, meldet die Zeitung Dnewnik. 
Der Vorschlag der IMRO, die Zahlen vor den Namen der Parteien auf den Stimmzetteln zu streichen, wurde nach heftigen Debatten verworfen. Die Vorschläge der Türkenpartei, DPS, wurden auch nicht angenommen. Sie hatte gefordert, bei sicher gestellter Übersetzung bei Wahlkampagnen auch eine andere Sprache als die bulgarische zu benutzen sowie die Anforderung für eine Sesshaftigkeit als Voraussetzung für die Beteiligung an Wahlen fallen zu lassen. 
Die Arbeit an den Novellen zum Wahlgesetz sollen morgen fortgesetzt werden. 


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