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Übergang zu Fernunterricht an den Schulen geregelt

Foto: BGNES

Die Schulen können zu Fernunterricht übergehen, sobald sie dazu eine Genehmigung vom Bildungsminister erhalten haben; der Vorschlag hierfür muss von den Schuldirektoren kommen, ordnete das Bildungsministerium an, informierte die bulgarische Nachrichtenagentur BTA. Der Übergang zu Fernunterricht ist insbesondere in Regionen ratsam, für die die Corona-Gefahrenzonen „Rot“ oder „Orange“ ausgeschrieben wurden. Diese Maßnahme gilt auch für Schulen, in denen viele Schüler abwesend sind oder unter Quarantäne gestellt wurden, die Zahl der Corona-Fälle steigt, oder viele Grippe-Infektionen verzeichnet werden. Die Entscheidung tragen der jeweilige pädagogische Rat und die Mehrheit der Eltern mit, heißt es in der Anordnung des Bildungsministeriums.



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