Ein Entwurf zur Änderung und Ergänzung der Arbeitsschutzverordnung in Bezug auf biologische Substanzen am Arbeitsplatz, sieht die Einstufung von Covid-19 als Krankheitserreger mit hohem Risiko vor.
Die Aufnahme in die Sonderverordnung wurde im Zuge der Umsetzung der Änderungen der europäischen Richtlinie zum Schutz vor gefährlichen biologisch Stoffen, mit denen Arbeitnehmer auf Arbeit in Kontakt treten können, erforderlich.
Die Änderungen werden voraussichtlich am 24. November in Kraft treten.
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