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Mobile Wahlurnen für Personen unter Quarantäne und Krankenhauspatienten

Foto: Radio Widin

Die Abgeordneten haben die endgültigen Änderungen im Gesetz über den Ausnahmezustand verabschiedet. Demnach können Personen, die sich in Quarantäne oder im Krankenhaus befinden, mit Hilfe einer mobilen Wahlurne abstimmen. Sie müssen ihren Wunsch, auf diese Weise von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen, spätestens drei Tage vor dem Wahltag bekunden.

Jede Sektionswahlkommission wird aus mindestens drei Mitgliedern bestehen, unabhängig davon, ob sie sich in Bulgarien oder im Ausland befindet. Es besteht auch die Möglichkeit, mit einem abgelaufenen Personalausweis zu votieren, berichtete unsere Reporterin Violeta Aschikowa.



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