Die Zentrale Wahlkommission gab die Regeln zur Zusammenstellung der Wählerlisten für die Parlamentswahlen am 4. April bekannt. Die Listen der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sollen von den Bürgermeistern und Gemeindeverwaltung am jeweiligen Wohnort der Wähler angefertigt werden. Bürger, die nicht am Ort ihrer Meldeadresse, sondern an dem ihres festen Wohnsitzes wählen gehen wollen, müssen das bis zum 20. März beantragen. In die Wählerlisten müssen alle Bürger eingetragen werden, die älter als 18 Jahre sind und gegen die kein Wahlverbot in Kraft ist oder eine Haftstrafe absitzen.
Am Mittwoch wird es meist sonnig sein. Die Tiefsttemperaturen werden zwischen -3 und 2°C liegen, in Sofia um -1°C. Die Höchsttemperaturen klettern auf 10 bis 15°C, in Sofia auf 10°C. An der Schwarzmeerküste wird es meist sonnig sein. Die..
Inoffiziellen Informationen zufolge hat die ungarische EU-Ratspräsidentschaft den Beschluss über die volle Schengen-Mitgliedschaft Bulgariens und Rumäniens vorbereitet. Dem Beschlussentwurf zufolge sollen ab dem 1. Januar 2025 die Kontrollen..
Das Verfassungsgericht hat alle fünf Anträge der politischen Formationen PP-DB, „Wasraschdane“, ITN, BSP und „Welitschie“ auf teilweise oder vollständige Annullierung der Wahlen zur 51. Volksversammlung zugelassen. Sie wurden zu einem einzigen..
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Nach der sechsten Abstimmung in Folge auf der ersten Sitzung der Volksversammlung, die bereits zwei Wochen andauert, wurde erneut kein..
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