Die Branchenorganisationen der Gastronomiebetreiber haben scharf auf die Lockerung der Maßnahmen für große Nichtlebensmittel-Geschäfte reagiert.
Zuvor hatte das Wirtschaftsministerium angekündigt, dass Geschäfte, die über einen separaten Außeneingang verfügen, den Betrieb wieder aufnehmen dürfen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf bis zu 300 Quadratmeter reduzieren. Die Erlaubnis wurde nur wenige Stunden später widerrufen.
Laut den Restaurant- und Gaststättenbesitzern gebe es keine medizinischen Argumente für die selektive, teilweise Lockerung der Epidemie-Maßnahmen. Sie seien der Ansicht, dass die Behörden auf diese Weise die Unternehmensinteressen großer ausländischer Handelsketten auf Kosten kleiner und mittlerer Familienunternehmen schützen, berichtete BGNES.
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