„Die gerichtliche Kontrolle der Ausschreiben für die Leitungsräte und Geschäftsführer in den staatlichen Krankenhäusern (im März eingeleitet) wird deren Gesetzlichkeit garantieren“, kommentierte für den BNR die Rechtsanwältin Maria Scharkowa, Expertin auf dem Gebiet des Medizinrechts. Ihrer Meinung nach habe sich in der Praxis gezeigt, dass sich solche Ausschreiben einer gerichtlichen Kontrolle entziehen würden. Undurchsichtig sei die Bildung der Kommissionen, die die Kandidaten bewerten und welche Auswahlkriterien herangezogen werden. Außerdem würden nur allgemeine Anforderungen an die Berufserfahrungen der Bewerber für die ausgeschriebenen Positionen gestellt. „Ich weiß nicht, ob das Ziel undurchsichtiger Ausschreiben nur darin besteht, die medizinischen Einrichtungen in gewinnbringende Unternehmen zu verwandeln“, meinte Maria Scharkowa. Sie schlussfolgerte, es sei ganz natürlich, Zweifel anzumelden, wenn alles in „Mysterien und Unklarheiten gehüllt“ ist.
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