„Es konnte keine ungesetzliche Abhörung von Politikern ermittelt werden. Das Nationale Büro für die Kontrolle über den Einsatz spezieller Aufklärungsmittel wurde befragt, ob eine Verletzung des Gesetzes in Bezug auf die in den Medien zitierten Personen vorliegt“, informierte die Sprecherin des Generalstaatsanwalts Sijka Milewa. Sie teilte mit, dass ein Strafverfahren in Bezug auf die Behauptungen eröffnet worden sei und der Fall von der Nationalen Untersuchungsbehörde untersucht werde. Vernommen wurden bereits 11 Zeugen und es sei entsprechende Information von den Diensten angefordert worden.
Milewa äußerte sich auch zum Fall der US-Sanktionen gegen bulgarische Staatsbürger Kraft des Magnitsky-Gesetzes und gab bekannt, dass das Oberste Verwaltungsgericht eine entsprechende Untersuchung eingeleitet habe. „Die Staatsanwaltschaft steht hinter ihren Partnern in den USA, dass die Obrigkeit des Gesetzes die Grundlage eines jeden demokratischen Staates ist“, fügte die Sprecherin des Generalstaatsanwalts hinzu.
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