Sendung auf Deutsch
Textgröße
Bulgarischer Nationaler Rundfunk © 2024 Alle Rechte vorbehalten

Neue Mehrwertsteuervorschriften modernisieren den Onlinehandel in der EU

Foto: Archiv


Ab dem 1. Juli 2021 treten EU-weit neue Mehrwertsteuervorschriften für den Onlinehandel in Kraft. Sie sollen den Verwaltungsaufwand für Unternehmen senken, die grenzüberschreitende Online-Verkäufe tätigen. Zu diesem Zweck wird ein einheitliches System für die Meldung und Bezahlung der Mehrwertsteuer - One Stop Shop (OSS) - eingeführt. Was für Erleichterungen soll sie den Online-Händlern bringen?

„Sie müssen sich im Land, in dem sie die Waren an den Endverbraucher verkaufen, nicht mehr umsatzsteuerlich registrieren“, erklärt die bulgarische Europaabgeordnete Zwetelina Penkowa, Mitglied des Ausschusses für Haushaltskontrolle des Europäischen Parlaments. „Es gilt jedoch zu beachten, dass die Online-Händler Waren und Dienstleistungen im Wert über 10.000 Euro melden und die Mehrwertsteuer im Mitgliedstaat des Käufers entrichten müssen. Das wird aber ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand und Verfahren erfolgen, wie das bisher der Fall war. Sprich: Sie müssen nicht im betreffenden Mitgliedstaat registriert sein. Beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen unter 10.000 Euro kann die entsprechende Mehrwertsteuer auch im Mitgliedstaat des Gewerbetreibenden entrichtet werden.“

Neu in der Mehrwertsteuerregelung für den grenzüberschreitenden Handel mit Waren und Dienstleistungen ist die Abschaffung der 22 Euro-Freigrenze bei der Einfuhrumsatzsteuer.

„Waren, die aus Drittländern in die EU importiert werden, unterliegen  ebenfalls der Mehrwertsteuer“, erläutert Zwetelina Penkowa. „Um die Händler zu erleichtern, kann dies über eine Plattform erfolgen, die „Import One Stop Shop“ (IOSS) heißt. Somit kann der fällige Mehrwertsteuerbetrag, je nach dem nationalen Recht des Landes, in das die Waren eingeführt werden, erneut über diese Online-Plattform bezahlt werden.“

Diese neuen Vorschriften haben zwei Vorteile: Sie schaffen Bedingungen für mehr Transparenz und Vertrauen bei den Kunden und eine bessere Steuereintreibung in den EU-Ländern. Was sollten die Händler tun, um vom One-Stop-Shop zu profitieren?

„Das System steht den Händlern seit dem 1. April 2021 für die Registrierung offen und wird ab dem 1. Juli aktiv in Betrieb sein“, sagte die Europaabgeordnete Zwetelina Penkowa. „Alle Händler, die davon Gebrauch machen möchten, sollten prüfen, welche Unterlagen für ihre Registrierung erforderlich sind, weil das bereits möglich ist.“

Ausführliche Informationen über die neuen Mehrwertsteuervorschriften finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission. ().

Übersetzung: Rossiza Radulowa




Последвайте ни и в Google News Showcase, за да научите най-важното от деня!

mehr aus dieser Rubrik…

Finanzministerium veröffentlichte Etatentwurf 2025

Der Haushalt 2025 sieht ein Defizit von 3 Prozent vor. In der mittelfristigen Haushaltsprognose wird bis 2028 ein Defizit von 3 Prozent angesetzt. Die Rentenbeiträge werden 2025 beibehalten, aber für 2026 ist eine Erhöhung um 3 Prozent..

veröffentlicht am 10.12.24 um 12:49

BIP im dritten Quartal um 2,4 Prozent gewachsen

Das Bruttoinlandsprodukt hat im dritten Quartal 2024 im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum um 2,4 Prozent zugelegt, geht aus vorläufige Daten des Nationalen Statistikamtes hervor. Dies stellt eine leichte Wachstumsbeschleunigung dar,..

veröffentlicht am 06.12.24 um 17:53
Zwetan Simeonow

Unternehmer wollen politische Stabilität

Während der jährlichen Preisverleihung der Bulgarischen Industrie- und Handelskammer berichtete Wirtschaftsminister Petko Nikolow, dass Bulgarien mit einem Wachstum von 2,2 Prozent zu sich unter die sechs besten Länder in der EU reiht. Der..

veröffentlicht am 04.12.24 um 09:45