Die Zentrale Wahlkommission hat die Beschwerde einer der für die Parlamentswahlen im Juli eingeschriebenen Koalitionen gegen Interimspremier Stefan Janew und einige Minister der Übergangsregierung zurückgewiesen.
Die Koalition sieht in „zahlreichen unbewiesenen Vorwürfen und Aussagen“ einen Verstoß; zudem würde die Übergangsregierung konkrete politische Parteien unterstützen.
Aus der Zentralen Wahlkommission hieß es, dass die Äußerungen und Zitate lediglich Informationen über die Arbeit der geschäftsführenden Regierung enthalten und die Arbeitsberichterstattung betreffen würden.Das Verfassungsgericht hat alle fünf Anträge der politischen Formationen PP-DB, „Wasraschdane“, ITN, BSP und „Welitschie“ auf teilweise oder vollständige Annullierung der Wahlen zur 51. Volksversammlung zugelassen. Sie wurden zu einem einzigen..
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