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Justizminister Stoilow: Generalstaatsanwalt bleibt vorläufig im Amt

Justizminister Janaki Stoilow
Foto: BGNES

Tendenziöse Verwendung von Informationen, die durch spezielle Aufklärungsmittel gesammelt wurden, und Amtsmissbrauch im Zusammenhang mit den Befugnissen des Zeugenschutzbüros gehören zu den Motiven für den Antrag des Justizministers der Übergangsregierung Janaki Stoilow zur vorzeitigen Entlassung von Generalstaatsanwalt Iwan Geschew. Dies teilte der Minister in einem Fernsehinterview mit, in dem er jedoch darauf verwies, es gebe keine großen Chance, dass der Oberste Justizrat in seiner momentanen Zusammensetzung den Antrag billigt. „Die Entscheidung der Ratsmitglieder wird zeigen, inwieweit sie selbständig sind“, betonte Stoilow.

Auf die Frage, warum er sich erst gegen Ende der Amtszeit des Übergangskabinetts mit dem Antrag um Entlassung des Generalstaatsanwalts an die Institution wendet, antwortete Janaki Stoilow, dass er erst 14. Juli entsprechendes Beweismaterial erhalten habe. Er fügte hinzu, dass es möglich sei, eine spezialisierte Strafjustiz auch ohne einen spezialisierten Strafgerichtshof zu betreiben.


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