Das Oberste Verwaltungsgericht hob die Entscheidung der Zentralen Wahlkommission auf, dass die Kontrollquittungen der Wahlgeräte nach Ende des Wahltages am 14. November per Hand ausgezählt werden müssen. Die Zentrale Wahlkommission hatte angeordnet, dass in allen Wahllokalen, in denen mit Wahlgeräten abgestimmt wird, die Ergebnisse neben dem Maschinenprotokoll in einem speziellen Protokoll festgehalten werden sollten.
„Das einzige Dokument, das das Abstimmungsergebnis bescheinigt, ist das vom Wahlgerät ausgedruckte Protokoll. Die Auszählung der Wahlzettel ist nur eine Kontrolle und kann nicht in das Protokoll aufgenommen werden“, urteilte das Gericht. Nach Ansicht der Richter könne die Zentrale Wahlkommission jedoch eine Kontrollauszählung durchführen, die aber das Wahlergebnis nicht beeinflussen kann.Die Ausarbeitung des nächsten Militärhilfepakets für die Ukraine befindet sich in der Endphase und könnte heute noch im Ministerrat hinterlegt werden. Das teilte Verteidigungsminister Atanas Saprjanow mit, der an einer Konferenz anlässlich des..
„Es kam nicht unerwartet, dass der zweite Regierungsauftrag nicht erfüllt wurde“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der BSP Kristian Wigenin. Seiner Meinung nach werde es immer schwieriger, innerhalb des 50. Parlaments eine Regierung zu bilden. Die..
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Die Brandbekämpfung im Gebiet der Gemeinde Boljarowo dauert nun schon den siebten Tag an. Es besteht keine Gefahr für die Siedlungen, aber die..
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