Ab Donnerstag, dem 20. Januar, können Bürger Nordmazedoniens, Israels, der Türkei und Serbiens sowie ihre Familienangehörigen, die aus einem EU-Mitgliedstaat, dem Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und Nordirland, Nordmazedonien, Israel, der Türkei und Serbien eintreffen, das sich in der „roten Zone“ befindet, bei Vorlage eines gültigen digitalen Grünen oder Genesenenzertifikats und auch eines negativen PCR-Tests, der bis zu 72 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde, in Bulgarien einreisen. Das hat Gesundheitsministerin Prof. Assena Serbesowa mit ihrer heute erteilten Verfügung angeordnet.
Ebenfalls ab dem 20. Januar wechseln Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kolumbien, die Malediven, Fidschi, Sao Tome und Principe, St. Vincent und die Grenadinen die „rote Zone“.
Das Ministerium stellt klar, dass die Anordnung den Empfehlungen der Tourismusbranche Rechnung trägt.
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