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Borisow, Goranow und Arnaudowa wieder auf freiem Fuß

| aktualisiert am 19.03.22 um 11:01
Foto: BGNES

Premierminister Kyrill Petkow kommentierte die Freilassung von Borissow, Goranow und Arnaudowa als „eine Sabotage der bulgarischen Staatsanwaltschaft unter der Führung von Generalstaatsanwalt Geschew“. Bei einem gemeinsamen Briefing mit Innenminister Bojko Raschkow sagte Petkow: „Die Staatsanwaltschaft verhält sich erneut wie ein Anwalt, wenn es um Personen geht, die der Korruption beschuldigt werden. Nach Angaben des Ministerpräsidenten wurden Dokumente für eine Anklage unterschlagen und bekannte und der Europäischen Staatsanwaltschaft bereits vorliegende Informationen ignoriert. Laut Petkow werden auch die gesetzlichen Befugnisse der Ermittlungsbehörden nicht anerkannt und die Tätigkeit von jedem behindert, der versucht, gegen die Korruption in unserem Land vorzugehen. Er versprach der europäischen Staatsanwaltschaft klare Informationen darüber zu liefern, wie die die bulgarische Staatsanwaltschaft vorgeht.
Innenminister Bojko Raschkow erklärte seinerseits, dass die Staatsanwaltschaft alles getan habe, um die Arbeit einer Polizeibehörde zu vernichten, und dass vermutlich nie geklärt werden wird, ob einer der Inhaftierten Straftaten begangen hat. Laut Raschkow habe die Staatsanwaltschaft bereits Schlussfolgerungen zu einem Verfahren gezogen, das gerade begonnen hat und sie keine Zeit gehabt haben kann, Beweise zu sammeln.
Im Beisein von Anhängern und Parteimitgliedern wurde der ehemalige Ministerpräsident und Vorsitzende der Partei GERB, Bojko Borissow, von der Generaldirektion der Nationalen Polizei entlassen. Scheinbar ruhig erklärte Borissow, dass keine Anklage gegen ihn erhoben worden sei. Auch der frühere Finanzminister Wladislaw Goranow und die PR-Agentin Sewdelina Arnaudowa wurden aus der Haft entlassen. 
Borissows Anwalt Menko Menkow stellte klar, dass der Grund für die 24-stündige Haft auf Erpressung lautete, jedoch nicht erwähnt worden sei welche Person, wann, wie und aus welchen Gründen erpresst wurde. Der Anwalt fügte hinzu, dass das Vorverfahren vom Innenministerium am 17. März unter den Bedingungen der Dringlichkeit eingeleitet worden sei. Doch es handele sich um eine Überprüfung eines Hinweises vom 10. Dezember 2021, zu dem Borissow bereits befragt wurde. Das Signal soll sich zudem auf Medienberichten gründen.
Kurz nach der Freilassung der Inhaftierten erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der Stadt Sofia, dass der Fall nicht in seiner Vollständigkeit gemeldet wurde und weitere Analysen erforderlich seien. Laut der Staatsanwaltschaft bestehe keine Dringlichkeitshypothese für den Polizeieinsatz zur Festnahme von Borissow, Goranow und Arnaudowa, da die Umstände dieses Falls seit langem bekannt seien. Aus diesem Grund könne zum jetzigen Zeitpunkt keine Anklage erhoben werden, da dies gegen das Gesetz verstoßen würde.



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