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Wahl des KEWR-Vorsitzenden für rechtswidrig erklärt

Foto: BGNES

Mit 9 Ja-Stimmen hat das Verfassungsgericht den Beschluss des Parlaments vom 9. Februar 2022 zur Wahl des Vorsitzenden der Wasser- und Energieregulierungsbehörde (KEWR) für verfassungswidrig erklärt. Richterin Sonja Jankulowa hat die Entscheidung mit einer Sondermeinung unterzeichnet.

Die Klage wurde von 59 Oppositionsabgeordneten eingereicht. Sie haben die Wahl von Stanislaw Todorow zum Vorsitzenden der KEWR angefochten, weil die rechtlichen Anforderungen an die Kandidaten während des Verfahrens geändert wurden. Damit hat sich der Kandidat der Regierungspartei das erforderliche Dienstalter im Energiesektor gesichert, um den Posten zu erhalten.

Der Fall stellt die Rechtmäßigkeit von Todorows Entscheidungen als Vorsitzender der Energieregulierungsbehörde in Frage.



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