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Staatsanwaltschaft entschlossen, keine Massenveranstaltungen zur Verherrlichung von Terror und Krieg zuzulassen

Foto: BGNES

Im Hinblick auf die zunehmende Verbreitung von Hassreden, einschließlich Aufrufen zu radikalen Aktionen auf der Grundlage von Religion und ethnischer Zugehörigkeit wie dem radikalen Islam, die in sozialen Netzwerken kursieren, erklärte die Staatsanwaltschaft, dass sie bei der Ausübung ihrer Befugnisse zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit keine Kompromisse zulassen werde. Jeder Aufruf zu radikalen Aktionen und Gewalt sowie die Abhaltung von nicht erlaubten Veranstaltungen verstoßen gegen die Verfassung und die Gesetze. Die Täter werden strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie Hass auf der Grundlage der Religion und Propaganda für den Krieg befürworten, betonte die Behörde. Die Staatsanwaltschaft warnt, dass Massenveranstaltungen nicht erlaubt werden dürfen, wenn die potentielle Gefahr besteht, dass sieGewalt, terroristische Anschläge und Kriegsverbrechen verherrlichen.




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