Das Oberste Verwaltungsgericht hat den Einspruch der Koalition um Ahmed Dogan - „Demokratie, Rechte und Freiheiten-DSP“ gegen die Weigerung der Zentralen Wahlkommission, sie für die Teilnahme an den Wahlen am 27. Oktober zuzulassen, zurückgewiesen.
Die Entscheidung erging nur einen Tag, nachdem das Gericht der anderen DPS-Fraktion in der Koalition - „DPS- Neuanfang“ von Deljan Peewski die Teilnahme an der Abstimmung gestattet hatte.
In dem rechtskräftigen Urteil heißt es, dass gemäß dem Wahlgesetz ein und dieselbe Partei nicht in mehr als einer Koalition zur Teilnahme an den Wahlen zugelassen werden kann, dass die Anträge der beiden Koalitionen nicht gleichzeitig eingereicht wurden und dass die elektronische Registrierung der Partei von Peewski vor jener der Vertreter von Dogan erfolgt ist.
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