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Änderungen im Gesetz über persönliche Dokumente

Foto: d,nrl

Ab 2021 sollen die bulgarischen Personalausweise bis zu 10 Jahren gültig sein,  für Personen bis zu 18 Jahren 5 Jahre. Ab dem 1. Oktober 2020 können die Formulare für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen online eingereicht werden. Die Dienstleistung beim Außenministerium soll auch ohne digitale Unterschrift möglich sein. Es soll ausreichen, wenn eine Kopie des Dokuments, das erneuert werden soll, beigelegt wird. Der Erhalt der Dokumente muss persönlich erfolgen nachdem die Identität festgestellt und das zu ersetzende Dokument zurückgegeben wurde. Die Frist für die Ausstellung von bulgarischen persönlichen Dokumenten durch die Konsulate oder diplomatischen Vertretungen im Ausland soll 45 oder 30 Tage für den schnellen Service betragen. Möglich soll auch die Zustellung durch einen lizenzierten Post- oder Kurierdienst im Ausland sein.



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