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Bürgerfreiheiten nur während Notstand eingeschränkt

Foto: Außenministerium

Bulgarien hat den Europarat über den am 13. März ausgerufenen Notstand im Land, das am 23. März gebilligte Gesetz über die Sondermaßnahmen während des Notstands und die am 14. März in Kraft getretenen Novellen zum Gesundheitsgesetz offiziell informiert. Die Maßnahmen seien im Zusammenhang mit der Pandemie und der daraus resultierenden Notwendigkeit des Schutzes der Gesundheit der Menschen und der Einschränkung der Ausbreitung des Coronavirus gefasst worden. Die vorübergehende Einschränkung eines Teils der Rechte der Bürger und Personen, die sich in Bulgarien aufhalten, werde einzig in der Zeit des ausgerufenen Notstands gelten, heißt es in einer Verbalnote Bulgariens.



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