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Publikum zu Sportwettkämpfen wieder zugelassen

Foto: BGNES

Ab dem 10. Juni sind wieder kollektive und individuelle Sportereignisse mit Trainings- und Wettkampfcharakter für alle Altersgruppen im Freien und unter Beisein von Publikum zugelassen. Die Kapazität der Zuschauerränge darf jedoch nur zu 30 Prozent genutzt werden, d.h. zwischen den Besuchern muss ein Mindestabstand von 1,50 Meter (mindestens ein Sitz Zwischenraum) eingehalten werden, hieß es aus dem Gesundheitsministerium. Gesundheitsminister Kyrill Ananiew ordnete ferner an, dass diese Maßnahme nach dem 15. Juni bei Einhaltung derselben Anforderungen auch für Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen gelten soll.



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