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Arbeitskräftemobilität erleichtert

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Das Parlament hat die Arbeitsmigration und die Arbeitskräftemobilität erleichtert. Der Arbeitgeber ist nicht mehr verpflichtet, die freie Arbeitsstelle zuerst einem Bulgaren anzubieten.  Die Angestellten aus Drittländern dürfen jedoch nicht mehr als 20% der Belegschaft des Unternehmens ausmachen, bei kleinen und mittleren Unternehmen bis zu 35%.
Bürger aus Drittstaaten haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in Bulgarien zum Studium und zur Ausbildung auch auf der Grundlage einer Mitteilung eines zweiten EU-Mitgliedstaats. Studenten aus Drittstaaten mit Abschluss in Bulgarien dürfen auch nach dem Studium im Land weiterarbeiten.



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