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Regeln zur Wahlbeteiligung von Behinderten und unter Quarantäne gestellten Bürgern gebilligt

Foto: Zentrale Wahlkommission

Die Zentrale Wahlkommission hat die Regeln zur Stimmabgabe mit Hilfe mobiler Wahlbüros gebilligt. Wähler, die schwer beweglich sind oder unter Quarantäne gestellt wurden, was einen regulären Urnengang verhindert, können am Wahltag von einem mobilen Wahlbüro aufgesucht werden, auch wenn sie das vorher nicht beantragt haben. Die Stimmabgabe habe jedoch an der Eingangstür der Wohnung des Wählers zu erfolgen, hieß es aus der Zentralen Wahlkommission.



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