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Justizminister befugt, Ablösung des Generalstaatsanwalts zu verlangen

Verfassungsgericht
Foto: www.prb.bg

Die Verfassung sieht die Möglichkeit für den Justizminister vor, dem Obersten Justizrat die vorzeitige Entlassung des Vorsitzenden des Obersten Kassationsgerichts, des Obersten Verwaltungsgerichts und des Generalstaatsanwalts vorzuschlagen. Das haben die Verfassungsrichter entschieden. Die Auslegungsentscheidung ist auf Antrag der bisherigen geschäftsführenden Regierung erfolgt.

Die Entscheidung über die Befugnis des Justizministers, dem Obersten Justizrat die vorzeitige Entlassung der drei Großen in der Justiz vorschlagen, wurde einstimmig mit 10 Stimmen gebilligt.



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