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Bulgaren in 61 Ländern nehmen an vorgezogenen Parlamentswahlen teil

Foto: BGNES

Landsleute in 61 Ländern werden am 2. Oktober an den vorgezogenen Parlamentswahlen teilnehmen. Das gab der stellvertretende Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission Zwetosar Tomow beim ersten regulären Briefing bekannt. Für sie werden voraussichtlich 734 Wahllokale eröffnet. Die Zahl der sicheren Wahllokale beläuft sich bisher auf 559, während die restlichen 175 von der Zustimmung des Gastlandes abhängen. Allein in Deutschland werden für die Stimmabgabe 40 Adressen außerhalb der diplomatischen und konsularischen Vertretungen genutzt, präzisierte Zwetosar Tomow.

Die Bewerbungen für die Stimmabgabe im Ausland sind inzwischen über 3.000 an der Zahl, aber die Frist für ihre Einreichung endet am 6. September. Das entsprechende elektronische Formular ist bereits aktiv, betonte der stellvertretende ZIK-Vorsitzende.

Die Sprecherin der Zentralen Wahlkommission Rossiza Matewa erklärte, dass die Nummern, mit denen die politischen Parteien an der Wahl teilnehmen werden, am 31. August ausgelost werden.

24 Parteien und 7 Koalitionen haben sich für die Wahlen angemeldet. Die endgültige Zahl wird jedoch erst am 30. August, nach Prüfung der eingereichten Unterlagen, bekannt gegeben. 

„An die Bezirksverwalter und Gemeinden werden Simulatoren für die maschinelle Stimmabgabe geschickt“, so die Sprecherin der ZIK.

Auf die Frage, ob „Wir setzen die Veränderung fort“ und „Demokratisches Bulgarien“ sich für die bevorstehenden Wahlen zusammenschließen könnten, obwohl sie getrennt registriert sind, erklärte Rossiza Matewa, dass Änderungen nur in der Zusammensetzung einer registrierten Koalition vorgenommen werden können. „Das bedeutet, dass „Demokratisches Bulgarien“ und „Wir setzen die Veränderung fort“ sich nicht zusammenschließen können, aber alle Parteien aus der einen Koalition können in die andere wechseln“, fügte Zwetosar Tomow hinzu.

„In allen Unterschriftensammlungen finden sich Menschen, die vor ein paar Wochen unterschrieben haben, in der Zwischenzeit aber verstorben sind. Sobald aber 2.500 Unterschriften vorliegen, sind wir verpflichtet, sie einzutragen, alles andere ist eine Frage der Gesetzesänderung“, kommentierte Rossiza Matewa den Umstand, dass in den Registrierungslisten der Parteien die Namen von Menschen figurieren, die mittlerweile verstorben sind.



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