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Abgeordnete verbieten Export von Öl und Ölprodukten russischen Ursprungs

Volksversammlung

Das Parlament hat den Verkauf von auf dem Seeweg transportiertem Rohöl sowie von Erdölerzeugnissen russischer Herkunft, die aufgrund einer von der Regierung genehmigten Ausnahmeregelung eingeführt wurden, endgültig verboten. 

Das in zweiter Lesung angenommene Gesetz über die Kontrolle der Durchführung restriktiver Maßnahmen erlaubt Ausnahmen nur für die Ausfuhr von Erdölprodukten in die Ukraine, wenn diese für den inländischen Gebrauch bestimmt sind und nicht darauf abzielen, die Verbote zu umgehen. 

Verstöße werden mit einer Geldstrafe von 20.000 bis 50.000 Lewa und im Wiederholungsfall bis zu 100.000 Lewa geahndet, beschlossen die Abgeordneten, die die Zollbehörde und das Finanzamt mit der Kontrolle beauftragt haben.




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