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Beschäftigung von Ausländern mit „Blauer Karte“ wird erleichtert

Foto: BGNES

Mit den in zweiter Lesung beschlossenen Änderungen des Gesetzes über Arbeitsmigration und Mobilität hat das Parlament eine flexible Regelung der Fernarbeit und der Möglichkeiten von langfristigen und kurzfristigen Geschäftsreisen, auch auf dem Gebiet der EU, eingeführt. 

Die Anforderung, dass die für unsere Wirtschaft notwendigen Arbeitnehmer einen Hochschulabschluss haben müssen, wird abgeschafft.

Inhaber der „Blauen Karte“ können auch als Selbstständige arbeiten. 

Auch das Gesetz über die Ausländer in Bulgarien, das Arbeitsförderungsgesetz, das Gesetz über bulgarische Personaldokumente und das Krankenversicherungsgesetz wurden geändert, berichtete der Reporter Daniel Inkow.



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