Die Fraktionen der Partei „Wir setzen die Veränderung fort“ (PP) und der Koalition „Demokratisches Bulgarien“ (DB) reichten beim Verfassungsgericht eine Beschwerde gegen die Änderungen des Wahlgesetzes ein.
„An erster Stelle fechten wir die Einführung einer Möglichkeit für einen Teil der Menschen an zu entscheiden, wie sie wählen wollen – ob durch Papierstimmzettel oder den neu eingeführten maschinell gedruckten Stimmzettel“, erklärte der PP-Abgeordnete Nikola Mintschew. Wähler in einem Wahllokal mit weniger als 300 Wählern hätten nicht die Möglichkeit zu entscheiden, wie sie wählen möchten, was eine Ungleichbehandlung der Bürger sei, ergänzte er.
Der zweite Grund für die Beschwerde vor dem Verfassungsgericht sei die „Umwandlung der maschinellen Stimmabgabe in das Ausdrucken eines Stimmzettels“. Die Beschwerdeführer seien skeptisch, ob das Gericht vor den anstehenden Parlamentswahlen am 2. April entscheiden werde.
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